Ein Verein ohne Mitglieder ist kein Verein. Schön, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren.
In unserem Verein gibt es satzungsgemäß zwei verschiedene Arten von Mitgliedern, nämlich ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.
Die nachfolgende, nicht abschließende, Tabelle soll die wesentlichen Unterschiede aus § 6 unserer Satzung darstellen.
ordentliches Mitglied | förderndes Mitglied | |
---|---|---|
Muss natürliche Person sein | ||
Pflichten | jährliche Beitragszahlung derzeit € 60 | jährliche Beitragszahlung derzeit € 60 |
Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar | ||
Recht auf Anweisenheit bei Mitglieder-versammlung | ||
Recht eine außerordentliche Mitglieder-versammlung zu verlangen oder ein solches Verlangen zu unterstüzen | ||
Stimmrecht bei Mitglieder-versammlung (ab 16 Jahren) | ||
Wählbar in die Organe des Vereins |
Konnten wir Ihr Interesse wecken?
Wenn Sie sich für eine Mitgliedsart entschieden haben, laden Sie den entsprechenden Antrag herunter, füllen diesen aus und senden ihn unterschrieben an uns.
Unsere Adresse finden Sie hier.